Die wesentlichen Parameter der neuen Einnahmeaufteilung wurden in enger Abstimmung mit der VRN GmbH und dem Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), in dem alle am VRN beteiligten Bundesländer, Landkreise und kreisfreien Städte Mitglied sind, gesetzt.
Die neue Regelung sichert die zukünftige Finanzierung des Verbundnetzes insgesamt, indem sie vor dem Hintergrund der Änderung der Siedlungsstrukturen und des demographischen Wandels einen Ausgleich zwischen städtischen und regionalen Verkehrsleistungen sowie Schienenverkehren schafft.
Darüber hinaus stellt die neue Einnahmeaufteilungsregelung eine transparente, diskriminierungsfreie und EU-rechtskonforme Basis für die anstehenden Wettbewerbsverfahren im VRN, wie etwa die Ausschreibung der S-Bahn Rhein-Neckar, dar.